Dienstversammlung der Feuerwehr Warsingsfehn

Eröffnung und Begrüßung

Am 06.01.2023 eröffnete Ortsbrandmeister Ingo Brinker um 19:30 Uhr die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Warsingsfehn. Er begrüßte zu dieser Veranstaltung den Dezernatsleiter Timo Pistoor, den Kreisbrandmeister Ralf Heykants sowie den Gemeindebrandmeister Karsten Leerhoff. Obwohl die Versammlung erstmalig im neuen Feuerwehrgerätehaus stattfand, erklärte Brinker, dass das Gebäude nach der 3-jährigen Bauphase weiterhin aufgrund zahlreicher Mängel nicht vollständig fertiggestellt sei. Man arbeite eng mit der Gemeinde zusammen, um die Mängel schnellstmöglich zu beheben.

Ehrungen

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in den vergangenen Jahren keine Ehrungen stattfinden, weshalb diese nun auf der Dienstversammlung nachgeholt wurden.
Gemeindebrandmeister Leerhoff zeichnete Hans Busker mit einer Urkunde und dem Ehrenzeichen der niedersächsischen Feuerwehren für seine 60-jährigen Verdienste im Feuerlöschwesen aus.
Des Weiteren wurden Erich Bohlen, Harm Buss, Artur Fuß, Manfred Heinrichsdorff und Harm Herrmanssen mit einer Urkunde und dem Ehrenzeichen der niedersächsischen Feuerwehren für ihre jeweils 50-jährigen Verdienste im Feuerlöschwesen ausgezeichnet.
Die Kameraden Ingo Brinker, Horst Dieter Busker, Diedrich Euhausen und Otto Oltmanns wurden mit einer Urkunde und dem Ehrenzeichen der niedersächsischen Feuerwehren für ihre jeweils 40-jährigen Verdienste im Feuerlöschwesen ausgezeichnet.
Der Kreisbrandmeister Ralf Heykants verlieh dem Kameraden Thomas Sielmann die niedersächsische Ehrennadel in Bronze für sein Engagement im Feuerlöschwesen.

Wahl zum stellvertretenden Ortsbrandmeister

Auf der Dienstversammlung musste der Posten zum stellvertretenden Ortsbrandmeister neu gewählt werden. Thomas Lindenbeck und Thorsten Peters wurden von den anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen und stellten sich einer Wahl. Die Wahl konnte Thorsten Peters für sich entscheiden und muss nun vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland sowie dem Orts- und Gemeinderat in seiner Funktion bestätigt werden.