Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Warsingsfehn 2024

Eröffnung und Begrüßung

Am 08.03.2024 eröffnete Ortsbrandmeister Ingo Brinker um 19:30 Uhr die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Warsingsfehn. Er begrüßte zu dieser Veranstaltung unter anderem den stellvertretenden Gemeindebürgermeister Arnold Eyhusen, den Ordnungsamtsleiter Marc Prygoda, den stellvertretenden Ortsbürgermeister Wolfgang Ihler, den Brandabschnittsleiter Nord Peter Eggers sowie den Gemeindebrandmeister Karsten Leerhoff.

 Das Jahr 2023

Insgesamt rückte die Feuerwehr Warsingsfehn zu 130 Einsätzen aus, die sich in 45 Brand- und 85 Hilfeleistungseinsätze untergliedern. Zahlreiche Kameraden besuchten Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene und konnten zudem auf den regelmäßig stattfindenden Dienstabenden ausgebildet werden. Zu den planmäßigen Dienstabenden und den Einsätzen kamen zusätzlich die Dienstabende der Drohnengruppe sowie der Atemschutzgeräteträger, von denen die Wehr derzeit 27 aktive Kameraden vorweisen kann. Die Prüfung von 313 Hydranten sowie der regelmäßigen Überprüfungen der sieben Löschwasserbrunnen wurden vorgenommen. Der achte Löschwasserbrunnen, der seit längerem nicht einsatzbereit ist, wurde bislang leider nicht ersetzt. Der Mitgliederbestand am 31.12.2023 wies eine Zahl von 130 Mitgliedern auf.  Im Rückblick auf das Jahr 2023 gab es bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr wieder zahlreiche Veranstaltungen, an denen Mitglieder der Einsatz- und Altersabteilung unterstützend teilgenommen haben.

Beförderungen

Ortsbrandmeister Ingo Brinker beförderte in diesem Jahr Valentina Weiner zur Oberfeuerwehrfrau und Malte Jacobi, Aaron Janssen, Tobias Prahm sowie Maximilian Rückert zum Oberfeuerwehrmann. Kai-Uwe Schoon wurde zum Hauptfeuerwehrmann und Sven Freesemann zum 1. Hauptfeuerwehrmann befördert.

Wahlen

Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung musste der Posten des Ortsbrandmeisters neu gewählt werden. Ingo Brinker wurde zur Wiederwahl vorgeschlagen und mit 39 x Ja, 4 x Nein und einer ungültigen Stimme wiedergewählt. Er muss nun noch vom Ortsrat, Verwaltungsausschuss und Gemeinderat für weitere 6 Jahre bestätigt werden.